Häufige Fragen "Bei extremer Witterung, die einem sicheren Schulweg und der sicheren Durchführung der Schülerbeförderung entgegensteht, entscheidet der Landkreis Diepholz über den Unterrichtsausfall an den Schulen im Kreisgebiet. Die Eltern haben das Recht zu entscheiden, dass ihr Kind wegen unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause bleibt." Hier muss seitens der Erziehungsberechtigten eine Mitteilung an die entsprechende Schule erfolgen. (von der Homepage des Landkreises...
Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit. Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.